Drei Euro!

Das ist es, was die SPD nach monatelangen Verhandlungen in der Verhandlungskommission für Millionen von Hartz-IV-Empfängern herausgeholt hat.

Dabei haben führende Sozialdemokraten auch bei einer Regelsatzerhöhung von insgesamt 8 Euro (5 Euro rückwirkend ab 1.1.2011 und 3 Euro ab 1.1.2012) noch Zweifel an der Verfassungsmässigkeit dieser Regelung.

Allerdings wollen die Freunde von der SPD daraus keine Prinzipienfrage machen.

Immerhin konnte man Mindestlöhne für drei Branchen durchsetzten, was im Willy-Brandt-Haus mit Sicherheit eine grössere Priorität hat als der Armutsdruck von Menschen, die man wahrscheinlich eh nicht zur eigenen Klientel zählt und schon längst zu den Stammwählern der LINKEn gehören.
Dabei sind gerade die Verfassungsmässigkeit und die Armutsfestigkeit des Regelsatzes der Hauptgegenstand der Verhandlungen gewesen. Oder hätten es zumindest gewesen sein sollen. (weiterlesen …)