Grüne Prinzipien der Friedenspolitik, des internationalen Krisenmanagements sowie für Einsätze der Bundeswehr im Ausland
Ein Antrag von Robert Zion für die BDK in Kiel:
Zivile Konfliktbearbeitung und langfristige Krisenprävention als Leitideen Grüner Außenpolitik
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sind eine Partei des Friedens, der Gewaltfreiheit, des Völkerrechts und der Menschenrechte. Internationales Krisenmanagement setzt daher bei uns bei der zivilen Konfliktbearbeitung und langfristigen Krisenprävention und damit an den Ursachen von Krieg und Gewalt an, anstatt kurzfristig Brände zu löschen.
Im koordinierten und konsistenten Zusammenwirken von Außen- und Sicherheitspolitik sowie von Entwicklungs-, Außenwirtschafts- und Handelspolitik im Rahmen eines kooperativen Multilateralismus, der auf eine Stärkung Europas als Friedensmacht und der Vereinten Nationen sowie auf globale Gerechtigkeit zielt, sehen wir unsere Verantwortung für den Frieden und für eine gerechtere globalisierte Welt.
Mit dem Primat der zivilen Krisenprävention zielen wir auf die Beseitigung der vielfältigen Ursachen von Gewalt, Krisen und Konflikten, auf den Schutz der Menschenrechte, auf internationale Gerechtigkeit und Solidarität, Nachhaltigkeit, Gewaltfreiheit und die Stärkung und Weiterentwicklung des internationalen Rechts. Damit lehnen wir als Partei in Opposition wie in Regierungsverantwortung den Einsatz militärischer Gewalt als Interventionismus zur nationalen oder bündnispolitischen Interessendurchsetzung hegemonialer, machtpolitischer oder ökonomischer Art und deren Vorbereitung grundsätzlich ab und werden uns nicht daran beteiligen. Ebenso wenden wir uns gegen einen entgrenzten Verteidigungsbegriff („Rohstoffsicherung“, „Krieg gegen den Terror“), der letztlich auf das „Recht des Stärkeren“ hinausläuft und der im Widerspruch zur Charta der Vereinten Nationen steht.
Mit uns wird es auch keinen entgrenzten Sicherheitsbegriff geben, der den Unterschied zwischen äußerer und innerer Sicherheit verwischt, keine gewaltförmige Abwehr von Flüchtlingen, keinen Einsatz der Bundeswehr im inneren und keine selbstmandatierten „Wertebündnisse“ zur partikularen Interessendurchsetzung.
Ebenso bekennen wir uns zur Friedensunterstützung im Rahmen kollektiver Sicherheit, zur Durchsetzung des internationalen Rechts gegen illegitime Gewalt und zur Abwehr von Völkermord und Verbrechen gegen die Menschlichkeit. Für BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gilt damit immer die strikte Bindung an das Völkerrecht und die Menschenrechte. Einen „Toolbox-Ansatz“ mit Ad-hoc-Entscheidungen, der je nach Einzelfall und jeweiliger Krisen- und Interessenlage die verschiedenen außen- und sicherheitspolitischen Werkzeuge ohne klare Leitlinien und Prinzipien zum Einsatz bringen, lehnen wir darum ab.
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN werden sich in Koalitionsverhandlungen wie in Regierungsverantwortung stattdessen dafür einsetzen, die zivile Krisenprävention, sowohl bei der operativen Krisenprävention zur Deeskalation von Konflikten als auch bei dem längerfristigen Abbau von Konflikt- und Gewaltursachen, zu stärken. Wir werden daher die Außen- und Sicherheitspolitik mit der Entwicklungs-, Außenwirtschafts- und Handelspolitik koordinieren und mit dem Ziel einer konsistenten Friedenspolitik als Querschnittsaufgabe – auch administrativ – zusammenführen, um Deutschland dauerhaft als verlässliche und berechenbare Friedensmacht in der internationalen Gemeinschaft zu etablieren.
Unser langfristiges Ziel ist die systematische Ersetzung militärischer durch zivile sicherheitspolitische Strategien in der internationalen Politik. Mit einem zivilen Entsendegesetz soll daher zunächst der Einsatz ziviler Fachkräfte in Krisenregionen gefördert werden und zur zügigen Konfliktprävention wollen wir einen schnell einsatzfähigen Expertenpool für Verwaltungs-, Justiz- und Polizeiaufbau bilden.
Europa stabilisieren und vertiefen und als globale Friedensmacht etablieren
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sind die Partei eines Europas als bislang ambitioniertestes und größtes Friedensprojekt der Menschheit. Unsere Antwort auf die ökonomische und politische Krise der letzten Jahre ist daher eine Stabilisierung und Vertiefung der Europäischen Union und ihre dauerhafte Etablierung als globale Friedensmacht. Europa steht für uns als globaler Akteur nicht gegen die Vereinten Nationen, sondern muss in ihr als Anwalt einer kollektiven globalen Sicherheitsarchitektur, des Friedens sowie des Völkerrechts und der Menschenrechte auftreten.
Die EU ist der erste postnationale Akteur in der internationalen Politik und als solcher eine strategische Antwort auf die Globalisierung. Die EU, die wir anstreben, muss jedoch noch demokratischer, nachhaltiger und sozialer werden. Dabei kommt es auf die Kohärenz der gemeinsamen europäischen Politiken an. Entwicklungspolitische Anstrengungen dürfen so nicht durch eine verfehlte europäische Außenhandels- und Subventionspolitik konterkariert werden.
Im Mittelpunkt der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik muss auch weiterhin eine zivile Außenpolitik stehen, die an die Charta der Vereinten Nationen gebunden ist. Über ihren Binnenraum hinaus muss die EU verstärkt Verantwortung für die Stabilisierung und demokratische Entwicklung ihrer Nachbarregionen übernehmen. Einer Abschottung nach außen, einer „Festung Europa“ und einem aggressiven EU-Außengrenzen-Regime werden wir uns entschieden entgegenstellen. Vielmehr wollen wir die Europäische Nachbarschaftspolitik weiterentwickeln.
Die gemeinsame europäische Außen- und Sicherheitspolitik soll mit dem Aufbau eines europäischen diplomatischen Dienstes und der quasi-AußenministerIn an Bedeutung gewinnen. Die Europäische Union soll keine imperiale Militärmacht werden, sondern Zivilmacht bleiben. Darin vor allem besteht ihr politischer Einfluss und ihre Autorität in der Weltpolitik. Es muss in der Europäischen Sicherheits- und Verteidigungspolitik eine klare Priorität für Krisenprävention und zivile Konfliktbewältigung geben.
Die EU muss darüber hinaus zu einem tragenden Pfeiler der internationalen Abrüstung, Rüstungskontrolle und Nichtverbreitung werden. Wir setzen uns ein für das Ziel eines atomwaffenfreien Europas. Im militärischen Bereich werden Aktivitäten zur Verbesserung der Rüstungsplanung und -beschaffung in der Europäischen Rüstungsagentur koordiniert. Wir wollen mit einer „Friedensagentur“ für zivile Krisenprävention im zivilen Bereich hierzu ein institutionelles Gleichgewicht schaffen. Der Zwang zur Einstimmigkeit in der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik führt dazu, dass oftmals nur der allerkleinste gemeinsame Nenner formuliert wird. Wir sind deshalb dafür, dass auch in der gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik per Mehrheit entschieden und das Europäische Parlament durch das Mehrheitsentscheidungsverfahren mit dem Rat gleichberechtigt beteiligt wird.
Verantwortung zum Schutz von Menschen
Auf dem Millenniumsgipfel der Vereinten Nationen 2005 wurde von der VN-Generalversammlung die „Responsibility to Protect“ („Verantwortung zu beschützen“) beschlossen. Wo ein Staat die Schutzverantwortung gegenüber seiner Bevölkerung nicht ausüben kann oder will, ist die internationale Gemeinschaft in der Mitverantwortung, durch die Vereinten Nationen geeignete diplomatische, humanitäre und andere Mittel zu ergreifen, bis hin zu Zwangsmaßnahmen nach Kapitel VII der VN-Charta. Wir begrüssen dies als einen wichtigen Schritt, um schwerste Menschenrechtsverbrechen wie etwa in Rwanda und Srebrenica künftig zu verhindern. Da die „Responsibility to Protect“ ein rechtsethisches Prinzip und keine Rechtsnorm darstellt, gibt sie jedoch kein Recht zu einem dauerhaften Hintergehen des Gebots der Nichteinmischung („humanitärer Interventionismus“) und ist daher kein Automatismus oder ein Freibrief zum Krieg. Grundsätzlich kann bisher nur der Sicherheitsrat das Mandat für die militärische Durchsetzung der Schutzverantwortung erteilen und das nur strikt begrenzt auf Fälle, in denen „friedliche Mittel sich als unzureichend erweisen und die nationalen Behörden offensichtlich dabei versagen, ihre Bevölkerung vor Völkermord, Kriegsverbrechen, ethnischer ‘Säuberung’ und Verbrechen gegen die Menschlichkeit zu schützen“. Die „Responsibility to Protect“ besteht zudem aus den drei Säulen der „Verantwortung zur Prävention“ („Responsibility to Prevent“), der „Verantwortung zu Reaktion“ („Responsibility to React“) und der „Verantwortung zum Wiederaufbau“ („Responsibility to Rebuild“). Wir setzen uns darum für eine umfassende Betrachtung des Konzepts und für eine konsequente Umsetzung durch die VN-Mitgliedsstaaten ein – vor allem im Bereich der Konfliktprävention und der Rüstungsexportkontrolle. Denn wird die erste Säule der „Responsibility to Protect“ („Responsibility to Prevent“) konsequent umgesetzt, können künftige Gewaltkonflikte in den meisten Fällen tatsächlich präventiv verhindert werden.
Völkerrechtlich betrachtet steht die Menschheit mit der „Responsibility to Protect“ allerdings auch vor einer historischen Schwelle hin zur Herausbildung einer Weltgesellschaft, die das bisherige Souveränitätsprinzip der Nationen in Richtung eines an den Menschenrechten orientierten Selbstbestimmungsrechts der Völker in der Tendenz übersteigt. Gerade die in jüngster Zeit verstärkt geführte Diskussion über „failing states“ („gescheiterte Staaten“) kann daher nicht nur auf abwesende, instabile oder zusammenfallende Nationalstaatlichkeit bezogen, sondern muss immer auch auf die Abwesenheit einer legitimen Weltgesellschaft hin gedacht werden. Die Krise und festzustellende Schwäche der Vereinten Nationen ist daher eine Krise ihrer Verfasstheit (als Organisationsform der Staaten als Völkerrechtssubjekte) sowie ihrer bisherigen Rechtsquellen (das Völkerrecht als internationales Recht hatte seine Rechtsquellen bisher in der Hauptsache im Nationen- und Gewohnheitsrecht).
Der Kern der aktuellen Problematik seit der Jahrtausendwende liegt also in einer Schwerpunktverschiebung in den internationalen Rechtsbeziehungen vom Nationen- auf das Menschenrecht, auf das von Kofi Annan angeführte Prinzip der „gemeinsamen Menschlichkeit“, welches die Frage nach der historischen und rechtlichen Grundlage des Selbstbestimmungsrechts der Völker in einem entstehenden gemeinsamen Menschheitsraum neu aufwirft. Die Menschheit wird in Zukunft mehr sein als nur die Summe ihrer Regierungen.
Andererseits trägt ein militärisches Handeln an der Grenze oder gar jenseits des bisherigen Völkerrechts – etwa zur Verhinderung von Menschenrechtsverletzungen – in der Tendenz zu einem Rückfall in das Naturrecht („Recht des Stärkeren“) und damit unausweichlich auch zur Erosion des Völkerrechts bei, werden vorhanden Widersprüche im internationalen Recht deutlicher als zuvor. Oberste Ziele Grüner Außenpolitik auch in Regierungsverantwortung müssen daher sein, das geltende Völkerrecht zu verteidigen, die Reform der Vereinten Nationen und die begonnene Weiterentwicklung des Völkerrechts voranzutreiben und somit Widersprüche im internationalen Recht in die richtige Richtung aufzulösen, so dass die Weltgemeinschaft breit legitimierte Entscheidungen treffen kann und Dilemmata, wie beispielsweise das während des Kosovo-Konflikts, aufgelöst werden.
Für eine Stärkung und Weiterentwicklung der Vereinten Nationen
Die NATO als Klammer transatlantischer Sicherheitskooperation ist der derzeitige Ist-Zustand, aber gerade hier sind politische Reformen unerlässlich, damit die NATO mittelfristig in eine kooperative bei den Vereinten Nationen angesiedelte Sicherheitsarchitektur überführt wird, die auf dem Prinzip des Friedens und gemeinsamer Sicherheit basiert. Gegenwärtigen Tendenzen des Ausbaus der NATO zu einer internationalen Polizei oder zu einem „Bündnis der Demokratien“ als Konkurrenzorganisation der Vereinten Nationen treten wir daher entgegen.
Für die Förderung von Frieden, Gerechtigkeit, Freiheit und Nachhaltigkeit weltweit sind für uns die Vereinten Nationen unverzichtbar. Die Charta der Vereinten Nationen bildet einen universellen Rechtsrahmen, um gemeinsam „künftige Geschlechter vor der Geißel des Krieges zu bewahren“ sowie Menschenrechte, Gerechtigkeit, Freiheit und Wohlstand zu fördern. Die immensen Herausforderungen unter den Bedingungen der Globalisierung erfordern eine starke und handlungsfähige VN. Die Bekämpfung des Klimawandels, gerechte Entwicklung, Friedenssicherung und Verhinderung von Genozid sind Beispiele für globale Aufgaben der Weltorganisation. Für uns ist das Leitbild eine repräsentativ gestaltete, institutionell reformierte und handlungsfähige VN. Bestehende Demokratiedefizite müssen daher beseitigt, Mitsprache und Gestaltungsmöglichkeiten seitens der Nichtregierungsorganisationen gestärkt werden.
Die Stärke der VN liegt dabei in ihrer universalen Legitimation – alle Mitgliedsstaaten nehmen an den politischen Prozessen innerhalb der VN teil. Darin liegt zugleich auch ihre Schwäche, da Entscheidungsprozesse oft mühsam und langwierig sind. Die Struktur der VN und des Sicherheitsrates verhindert darüber hinaus Reformprozesse und blockiert wichtige Entscheidungen aufgrund politischer Rivalitäten. Der Sicherheitsrat spiegelt die Realität des Jahres 1945, aber nicht die Realität von heute wider. Schwellenländer und ganze Kontinente wie etwa Afrika sind in dem für den Weltfrieden entscheidenden Gremium nicht dauerhaft repräsentiert. Die wiederholten Blockaden des Sicherheitsrats durch den Gebrauch des Vetos haben die Glaubwürdigkeit und Handlungsfähigkeit der Vereinten Nationen aber erheblich beschädigt. Daher wird, um das Veto-Recht zu begrenzen, für uns zunächst die Einführung der Begründungspflicht eines Vetos im Rahmen des Völkerrechts bis zu einer effektiven Reform des Sicherheitsrates im Vordergrund stehen. Die Mitgliedstaaten müssen die VN institutionell, personell und finanziell stärken. Insbesondere im Bereich der Krisenprävention und zivilen Konfliktbearbeitung sind ihre Kapazitäten zu stärken und auszubauen. Wenn die Stabilisierung zerfallener Staaten zu den größten Herausforderungen zählt, dann müssen Einrichtungen wie das Department of Peacekeeping Operations oderdie Peace Building Commission der VN gestärkt und handlungsfähiger gemacht werden.
Deutschland ist zwar einer der größten Geldgeber der Vereinten Nationen, gehört bei den Truppenstellern zu VN-geführten Missionen aber zu den Schlusslichtern. Die Logik „Reiche zahlen, Arme schicken Soldatinnen und Soldaten“ muss durchbrochen werden (Ende Dezember 2006 stellten von den insgesamt ca. 70.000 VN-Soldaten, -Polizisten und Beobachtern Pakistan, Bangladesh und Indien je fast 10.000, Jordanien 3.800, Ghana 2.700, China 1.660, Benin 1.280, Brasilien 1.250 und Deutschland lediglich 1.143). Daher müssen Deutschland und die übrigen Partner in NATO, OSZE und EU sich personell stärker an von den Vereinten Nationen geführten Missionen beteiligen und die Bundeswehr VN-tauglicher gemacht werden. An dem Ziel, den VN unter Beachtung der Parlamentsbeteiligung eigene ständige Truppen zu unterstellen, anstatt nationaler Militärkontingente, halten wir darum fest. Darüber hinaus muss auch die Funktionsweise des neuen Menschenrechtsrats weiter ausgestaltet werden, um das Hauptziel einer effektiveren Menschenrechtspolitik endlich zu erreichen.
Kriterien für Auslandseinsätze der Bundeswehr im Rahmen des Friedensauftrages des Grundgesetzes und auf der Basis unser Grünen Leitideen und Prinzipien
Für BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ist die Anwendung militärischer Gewalt durch die Bundeswehr im Ausland aus den oben genannten Gründen und grundsätzlich an eindeutige und transparente Kriterien gebunden. Ist folglich auch nur eine der folgenden Kriterien vor oder während solch eines Einsatzes nach politischem Ermessen nicht klar erfüllt, werden wir solch einen Einsatz weder in der Opposition noch in Regierungsverantwortung mittragen:
- Mit dem Kriterium des letzt möglichen Mittels ist ein Militäreinsatz für uns nur zulässig, wenn alle zivilen, politischen und diplomatischen Mittel bilateraler und multilateraler Art sowie innerhalb der Vereinten Nationen nachweisbar ausgeschöpft sind. Durch dieses Primat der zivilen Krisenprävention stellen wir uns gegen eine Vorrangigkeit militärischer Lösungen und stellen sicher, dass Alternativen zum Militäreinsatz der nichtmilitärischen Krisenbewältigung (polizeilicher Art, differenzierte Sanktionen etc.) auch tatsächlich ausgeschöpft werden.
- Durch das Kriterium der strikten Bindung an das Völkerrecht und die Menschenrechte sind für uns Militäreinsätze der Bundeswehr im Ausland nur zulässig, wenn diese von den Vereinten Nationen mandatiert sind (nie ohne VN-Mandat, bzw. völkerrechtlich korrekte Unterstützungsbitte einer Regierung), so auf der Basis des Völkerrechts erfolgen und friedenserzwingende oder friedenserhaltende Ziele verfolgen. Dies schließt ebenso das Kriterium der Einhaltung des Rechts im Krieg ein, d.h. der Militäreinsatz ist für uns nur zulässig, wenn in diesem das humanitäre Völkerrecht wie das Genfer und das Haager Recht eingehalten werden.
- Mit dem Kriterium der zivil-militärischen Einbettung gilt für uns das absolute Primat der Politik. Der Militäreinsatz ist daher nur zulässig, wenn zu diesem zugleich zivile und humanitäre Maßnahmen ergriffen werden, deren Aufwand an vorhandenen Ressourcen in einem dem Konfliktfall angemessenen Verhältnis zum militärischen Aufwand stehen muss. Daraus folgt notwendigerweise die Einbettung in politische Deeskalations- und Konfliktlösungsstrategien und -bemühungen im Rahmen eines politischen Konzepts sowie eine zuvor vorzunehmende fundierte Konflikt-, Risiko- und Chancenanalyse.
- Durch das Kriterium der rechtlichen Legitimation, der Parlamentsbeteiligung und der politischen Akzeptanz ist ein Militäreinsatz für uns nur zulässig, wenn dieser auf Grundlage einer zeitlich befristeten Mandatierung durch den Deutschen Bundestag und unter dessen ständiger parlamentarischer Kontrolle unter präziser Aufschlüsselung erfolgt. Eine etwaige Verlängerung des Mandats durch den Deutschen Bundestag setzt die abermalige Überprüfungen der hier angeführten Kriterien voraus. Hiermit sollen eine breite Zustimmung im Parlament und eine kontinuierliche und sorgfältige Begleitung und Kontrolle durch das Parlament und die Öffentlichkeit sichergestellt, sowie bloße Mehrheiten aus Koalitionsdisziplin, auf Dauer geheime Auslandseinsätze und bloße Tätigkeitsberichte der Regierung statt sorgfältige Evaluierungen ausgeschlossen werden.
- Mit dem Kriterium der rechten Absicht stellen wir Übereinstimmung von offiziellen Zielen und tatsächlichen Interessen sicher, legen diese offen und schließen verdeckte Agenden, Einsätze aus Prestigeinteressen von Bundesregierung, EU, NATO, Teilstreitkräften etc. sowie machtpolitischem Interventionismus grundsätzlich aus. Ein Militäreinsatz ist daher nur zulässig, wenn dessen oberste Ziele eindeutig als Friedenserzwingung oder Friedenserhaltung bestimmt werden kann, in dem Sinne, dass nach seiner Beendigung die Waffengewalt aufhört. Etwaige andere Ziele, wie etwa die Stabilisierung oder Schaffung von souveräner Staatlichkeit, können nur unter der Prämisse der obersten Ziele und diesen gegenüber nachrangig verfolgt werden. Daran ist ebenso das Kriterium der Verhältnismäßigkeit und des kleineren Übels geknüpft, nach der ein Militäreinsatz für uns nur zulässig ist, wenn dessen zu erwartenden Folgeschäden an Menschen und Infrastruktur die zu erwartenden Folgen des zu befriedenden Konflikts nicht übersteigen.
- Durch das Kriterium des abzusehenden Erfolgs ist die Leistbarkeit und Verantwortbarkeit eines Militäreinsatz zu garantieren und laufend zu überprüfen. Ein solcher Einsatz ist daher nur aufrecht zu erhalten, wenn seine hier definierten Ziele nach politischem und militärischem Ermessen erreicht werden können. Trifft dies nicht mehr zu, ist der Militäreinsatz in einem politisch verantwortbaren zeitlichen Rahmen entweder so umzugestalten, dass dieses Kriterium wieder erfüllt ist, oder zu beenden. Besonders sind dabei spezifische Fähigkeitsbeiträge bei Personal und Ausrüstung auch über längere Zeitspannen, Belastungen für die Soldaten und ihre Angehörigen sowie mögliche Eskalationsszenarien auch auf der Zeitschiene zu berücksichtigen.
- Mit dem Kriterium der zeitlichen Begrenzung und eines zeitlichen Rahmenfahrplans stellen wir sicher, dass ein Militäreinsatz und dessen abzusehende Dauer in einem politisch verantwortbaren zeitlichen Rahmen verbleibt. Dies schließt die Formulierung eines zeitlichen Rahmenfahrplans und dessen ständige Überprüfung sowie die Formulierung von Exit-Kriterien vor dem Militäreinsatz ein und das Aufrechterhalten eines Militäreinsatzes auf unbestimmte Dauer grundsätzlich aus. Ebenso ist eine Evakuierungsvorsorge für einen etwaigen Abbruch und Rückzug eines Einsatzes zu treffen und für politische Flüchtlinge, die aus dem Abbruch eines solchen Einsatzes resultieren, der Transport nach und das Aufnahmerecht in Deutschland zu gewährleisten.
- Bei Einsätzen zur Friedenssicherung (Maßnahmen nach Kapitel VI der VN-Charta) gilt für uns immer das Kriterium der Hauptverantwortung und Zustimmung der Konfliktparteien, um eine konfliktsensible Planung und Durchführung des Einsatzes sowie begleitender Hilfsmaßnahmen zu gewährleisten („Do-No-Harm“-Ansatz).
- Durch das Kriterium des Multilateralismus und der VN-Verlässlichkeit schließen wir unilaterale Alleingänge, Bündnisautomatismen (EU, NATO) sowie die Vernachlässigung von VN-geführten Missionen aus und werden einen effektiven Multilateralismus stärken.
- Für uns gilt immer das Kriterium der gegenseitigen bündnispolitischen Verantwortung, d.h., findet der Militäreinsatz der Bundeswehr im militärischen Verbund mit Partnern statt, ist solch ein Einsatz nur zulässig, wenn diese Partner die Kriterien der strikten Bindung an das Völkerrecht und die Menschenrechte sowie der Einhaltung des Rechts im Krieg, der rechten Absicht, der Hauptverantwortung und Zustimmung der Konfliktparteien und des Multilateralismus und der VN-Verlässlichkeit ebenso erfüllen. Trifft dies in Teilen oder im Ganzen nicht zu, so sind entsprechende bündnispolitische und diplomatische Initiativen gegenüber den Bündnispartnern zu ergreifen. Haben diese in einem politisch verantwortbaren zeitlichen Rahmen keine Aussicht auf Erfolg, ist der Militäreinsatz unverzüglich zu beenden.
Begründung:
Im Mai 2006 beschloss der Bundeskongress der Grünen Jugend in Jena einen Antrag mit folgender Formulierung: „Die Grüne Jugend Bundesverband setzt eine unabhängige Kommission ein mit dem Auftrag, die grüne Friedenspolitik in der Regierungszeit von 1998 bis 2005 aufzuarbeiten. Die Kommission soll ergebnisoffen arbeiten.“ Grundüberzeugung bei der Fassung dieses Beschlusses war einhellig, keinerlei Abrechnung mit der Arbeit von Fraktion und MinisterInnen zu betreiben, sondern einen Prozess des Innehaltens, der nüchternen Bilanzierung und der kritischen Aufarbeitung zu ermöglichen. Allein mit der Einsetzung ihrer Friedenspolitischen Kommission sorgte die Grüne Jugend bereits im Laufe des Jahres 2006 für eine umfassende Auseinandersetzung von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN mit der eigenen Friedenspolitik.
Maßgeblich gestaltete der Jugendverband daraufhin die zunehmend differenziertere Beschlusslage der BDK in Köln vom Dezember 2006 mit und sorgte für die Einsetzung einer Friedens- und Sicherheitspolitischen Kommission der Gesamtpartei. Die Kommission der Partei legte ihren Abschlussbericht schließlich im September 2008 vor. Ein Jahr zuvor im September 2007 hatte die Partei bereits auf der Sonder-Bundesdelegiertenkonferenz in Göttingen damit begonnen, ihre Position zum Afghanistan-Einsatz und zu dessen Entwicklung aufzuarbeiten und teilweise zu revidieren.
In all diesen Prozessen setzte sich immer wieder die Erkenntnis durch, dass konsistente Leitlinien für eine zukunftsorientierte Friedenspolitik vor allem durch eine offene Auseinandersetzung über das Für und Wider der verschiedenen Lösungswege aufgrund der gesammelten Erfahrungen entstehen. Im Hinblick auf mögliche zukünftige Regierungsbeteiligungen ist es nun an der Zeit, die gesammelten Erfahrungen und Aufarbeitungsprozesse zu bündeln und in ein geschlossenes Konzept zu übersetzen. Ziel kann es dabei nur sein, das außen- und friedenspolitische Profil von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zu definieren und zu schärfen und darüber hinaus die Berechenbarkeit und Verlässlichkeit von Grüner Außen-, Sicherheits- und Friedenspolitik auch in zukünftigen Regierungen sicher zu stellen.
Kein Politikfeld ist derart von so unterschiedlichen Akteuren, Faktoren und historischen wie aktuellen Einflüssen geprägt wie die Außen-, Sicherheits- und Friedenspolitik. Dennoch und gerade deshalb ist es umso notwendiger, hierbei klare Leitlinien und Kriterien zu definieren, um dem großen Grünen Ziel der Gewaltfreiheit und der Verrechtlichung in den internationalen Beziehungen Stück für Stück näher zu kommen und hierbei eine aktive Rolle einzunehmen. Dabei müssen wir davon ausgehen, dass aufgrund globaler Krisen ökonomischer, ökologischer und politischer Art die Erreichung dieses Ziels eher schwieriger als einfacher wird. Die Definition und dauerhafte Etablierung Deutschlands als internationale Friedensmacht vor dem Hintergrund der eigenen Geschichte – vor allem im Rahmen Europas und der Vereinten Nationen – bleibt aber gerade deshalb eine der zentralen Aufgaben unserer Partei. Auch aus diesem Grund hat die Bundestagsfraktion im März 2011 den Antrag „Prüfkriterien für Auslandseinsätze der Bundeswehr entwickeln – Unterrichtung und Evaluation verbessern“ in den Bundestag eingebracht, in dem die Bundesregierung unter anderem aufgefordert wird, „einen Kriterienkatalog zu erarbeiten und dem Deutschen Bundestag vorzulegen, der für künftige bzw. zu verlängernde Auslandseinsätze der Bundeswehr zur Bewertung politischer, militärischer, völkerrechtlicher, europapolitischer, ziviler und polizeilicher Fragen dient“.
Falsch wäre es allerdings, diese Leitlinien und Kriterien in der eigenen Partei nun anhand von parteihistorisch zuweilen aufgemachten Differenzen wie Idealismus vs. Realismus oder Partei vs. Fraktion zu formulieren. Außen-, Sicherheits- und Friedenspolitik hingegen kann gar nicht anders als pragmatisch und zugleich an zu erreichenden Zielen orientiert formuliert werden, ihre Umsetzung braucht sowohl das konzeptionelle Korrektiv der Partei als auch die Sachkompetenz der Fraktion. Im Ganzen brauchen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN dann aber den „Kompass“ solcher Leitlinien und Kriterien im Sinne von „Maximen des eigenen Handelns“. Diese müssen flexibel und umfassend genug sein, um den komplexen und kaum vorhersehbaren Ereignissen der internationalen Politik gerecht zu werden, zugleich aber auch richtungsweisend und bindend genug, um nicht durch solche Ereignisse in eine falsche Richtung getrieben zu werden.
Darum ist für die AntragstellerInnen dieser Beschluss angesichts der nationalen und globalen politischen Entwicklungen und der einzunehmenden Rolle und Positionierung unserer Partei darin eine unbedingte Notwendigkeit. Dabei kann dieser Beschluss selbstverständlich nicht alle relevanten Fragen umfassend beantworten. Insbesondere wären hier noch die Ausgestaltung der Reform der Bundeswehr, die Notwendigkeit einer Abrüstungsstrategie und verstärkter Rüstungsexportkontrolle sowie wichtige Einzelaspekte wie etwa die hohe außen-, sicherheits- und friedenspolitische Bedeutung einer ernstzunehmenden EU-Beitrittsperspektive der Türkei zu nennen.
Insgesamt beobachten wir in der politischen Entwicklung besorgt eine gewisse Richtungslosigkeit, eine Tendenz zu Von-Fall-zu-Fall-Entscheidungen und das akute Aufbrechen vorhandener und das Entstehen neuer Widersprüche im internationalen Recht. Gerade der Lybien-Einsatz der NATO hat uns vor Augen geführt, dass es in der Praxis der „Responsibility to Protect“ auch zu Auslegungen des entsprechenden VN-Mandates bzw. Mandatsüberdehnungen kommen kann, in denen wieder machtpolitische Interessen und verdeckte Agenden („Regime-Change“) in den Vordergrund rücken, die so einer Weiterentwicklung des Völkerrechts in unserem Sinne entgegenlaufen und die darum einer entsprechenden Einhegung bedürfen. Mit stärker und damit einflussreicher werdenden Grünen wollen wir dieser Entwicklung entgegentreten und zugleich unsere lange friedenspolitische Tradition erneuern und in eine sich verändernde Welt überführen.
AntragstellerInnen:
Robert Zion, KV Gelsenkirchen











